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Für den Betrieb jeder Sammelgrube wurde von der Unteren Wasserbehörde eine Wasserrechtliche Erlaubnis ausgestellt.
Diese Erlaubnis ist befristet. Sechs Monate vor Ablauf der Erlaubnis muss die Verlängerung formlos beantragt werden.
Wird dieser Antrag nicht gestellt, dann läuft das Wasserrecht der Anlage automatisch aus und muss dann neu beantragt werden. Diese ist mit Mehrkosten verbunden.

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare und erbringen für Sie die geforderten Prüfungen. Zum Beispiel muss eine Dichtheitsprüfung sowie eine Prüfung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Behälters erfolgen.
Diese Prüfungen werden nach den aktuellen Vorgaben von uns durchgeführt und protokolliert.
Dazu beraten wir Sie gern kostenlos vor Ort und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.